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Entlassmanagement

Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V

Was bedeutet Entlassmanagement?

Nach Abschluss der Behandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus der Klinik. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Behandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Ebenso können z.B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

Im Sozialgesetzbuch V für Gesetzliche Krankenversicherungen ist geregelt, dass Sie als Patient in der Klinik einen Anspruch auf ein strukturiertes Entlassmanagement haben. Diese gesetzliche Vorgabe bedeutet, dass das Krankenhaus verpflichtet ist, Ihre Entlassung frühzeitig vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist die Organisation Ihrer lückenlosen Versorgung im Anschluss an Ihren Klinikaufenthalt. Dazu stellt die Klinik fest, ob und welche medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Maßnahmen für Sie erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt. Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch die Klinik informiert und beraten.

Alle geplanten Maßnahmen im Rahmen des Entlassmanagements werden mit Ihnen abgestimmt. Auf Wunsch werden auch Ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Beratungen hinzugezogen und informiert.

Welche Leistungen sind im Entlassmanagement enthalten?

Im Rahmen des Entlassmanagements ist die Klinik zuständig für die Beantragung, Organisation und Informationsvermittlung. Das sind zum Beispiel:

  • Ambulante oder stationäre Weiterversorgung, auch therapeutisch
  • Unterstützung bei Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten oder Selbsthilfegruppen
  • Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse

Warum braucht es eine Einwilligungserklärung?

Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements Ihre Einwilligung in schriftlicher Form vorliegen muss. Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich sein, dass das Krankenhaus Kontakt zu Krankenkassen, Pflegekassen oder anderen Leistungserbringern aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln, was jedoch Ihre schriftliche Einwilligung voraussetzt. Diese kann mittels der Einwilligungserklärung erfolgen, die wir Ihnen vor Ihrem Aufenthalt zukommen lassen. Damit erklären Sie Ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse sowie wiederum der damit verbundenen Datenübermittlung.

Sie möchten kein Entlassmanagement in Anspruch nehmen?

Wenn Sie kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen Sie keine Einwilligung zum Entlassmanagement. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Bitte beachten Sie, dass eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann!

Was sollten Sie sonst noch wissen?

  • Die Wahl von Leistungserbringern oder Apotheken ist vollständig frei Ihnen überlassen
  • Die Telefonnummer Ihres Ansprechpartners in der Klinik für weiterbehandelnde Leistungserbringer finden Sie auf Ihrem (vorläufigen) Entlassbrief

Für weitere Informationen rund um das Thema Entlassmanagement sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter und freuen uns auf Sie!

Klinik St. Irmingard GmbH
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