Aufenthalt & Entlassung
In der Klinik St. Irmingard profitieren Sie von einer besonders herzlichen Betreuung, hoher Fachkompetenz und der genesungsfördernden Lage unseres Hauses direkt am Chiemsee.
Wir informieren und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Ihren Reha-Antrag und Ihr Patientenwahlrecht. Nach Abschluss der Reha stehen wir Ihnen im Rahmen unseres Entlassmanagements zur Seite und helfen Ihnen, eine lückenlose Weiterversorgung zu organisieren – damit Sie möglichst gut und nachhaltig gestärkt in Ihren Alltag zurückkehren.
Häufig gestellte Fragen zum Entlassmanagement
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Wie ist die gesetzliche Regelung zum Entlassmanagement?
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Im Sozialgesetzbuch V für Gesetzliche Krankenversicherungen (§ 39 Abs. 1a SGB V) ist geregelt, dass Sie als Patient in der Klinik einen Anspruch auf ein strukturiertes Entlassmanagement haben. Das bedeutet, die Klinik ist grundsätzlich verpflichtet, Ihre Entlassung frühzeitig vorzubereiten, sofern Sie dies wünschen. Wir tun dies gerne für Sie!
Alle geplanten Maßnahmen im Rahmen des Entlassmanagements werden mit Ihnen abgestimmt. Auf Wunsch werden auch Ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Beratungen hinzugezogen und informiert.
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Welche Leistungen umfasst das Entlassmanagement?
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Gegen Ende Ihres Aufenthaltes prüfen wir, ob und welche medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Maßnahmen für Sie erforderlich sind. Diese leiten wir rechtzeitig vor Ihrer Entlassung in die Wege.
Je nach Ihrem Gesundheitszustand und Ihren persönlichen Gegebenheiten kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Anschlussversorgung nötig sein. Diese kann ambulant oder auch in einer weiteren stationären Einrichtung der Rehabilitation oder Pflege erfolgen. Auch können Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen nötig sein.
Im Rahmen des Entlassmanagements ist die Klinik St. Irmingard zuständig für
- Informationsvermittlung
- Beantragung und Organisation von ambulanter oder stationärer Weiterversorgung, auch therapeutisch
- Unterstützung bei Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten oder Selbsthilfegruppen
- Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse
Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder Ihre Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden.
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Warum benötigt die Klinik eine Einwilligungserklärung?
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Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich sein, dass das Krankenhaus Kontakt zu Krankenkassen, Pflegekassen oder anderen Leistungserbringern aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln.
Dieser Schritt setzt jedoch Ihre schriftliche Einwilligung voraus.
Diese kann mittels der Einwilligungserklärung erfolgen, die wir Ihnen vor Ihrem Aufenthalt zukommen lassen. Durch Ihre Unterschrift erklären Sie Ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung, ebenso wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse sowie wiederum der damit verbundenen Datenübermittlung.
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Was passiert, wenn ich kein Entlassmanagement in Anspruch nehmen möchte?
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Wenn Sie kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen Sie uns einfach keine Einwilligung zum Entlassmanagement.
Wichtiger Hinweis: Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
Bitte beachten Sie, dass eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann!
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Welche Informationen sind sonst noch wichtig?
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- Die Wahl von Leistungserbringern oder Apotheken ist vollständig frei Ihnen überlassen
- Die Telefonnummer Ihres Ansprechpartners in der Klinik für weiterbehandelnde Leistungserbringer finden Sie auf Ihrem (vorläufigen) Entlassbrief
Für weitere Informationen rund um das Thema Entlassmanagement sprechen Sie uns gerne an – unsere Sozialberatung hilft Ihnen gerne weiter.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Aufnahme in die Onkologie?
Dann füllen Sie direkt unser Kontaktformular aus, oder rufen Sie bitte direkt die kompetenten Kolleginnen in unserem Patienten-Service an:
Telefon +49 8051 607-538
E-Mail: info (at) st-irmingard.de
Unser qualifizierter Patientenservice steht Ihnen gerne für Ihre Anfragen zu Verfügung!