Aufenthalt & Entlassung
Traumhafte Lage im schönen Chiemgau
Die Klinik St. Irmingard liegt inmitten des wunderschönen Chiemgaus direkt am Chiemsee, vor einer herrlichen Alpen-Kulisse. Gemütliche und entspannende Spazierwege führen durch Naturschutzlandschaften mit vielen Seen und jahrhundertealten Moorgebieten.
Wir stellen Ihnen vielfältige Aktivitäten zu Ihrer Freizeitgestaltung zur Verfügung.
Erfahren Sie alles über Ihr Patientenwahlrecht!
Wir stellen Ihnen die wichtigsten Informationen Rund um das gesetzlich geregelte Patientenwahlrecht vor – welche Voraussetzungen sind wichtig, wie wird ein Reha-Antrag eingereicht, welche Fristen sind wichtig und wir halten für Sie ein vorbereitetes Anschreiben für die Wahl Ihrer Wunsch-Reha-Klinik bereit – und viele weitere Informationen…
Entlassmanagement
Ihr Aufenthalt in der Klinik St. Irmingard ist zu Ende – und dann?
In bestimmten Fällen brauchen Sie als Patient nach dem Abschluss Ihrer Behandlung noch weitere Unterstützung. Wir stehen Ihnen im Rahmen unseres Entlassmanagements bei der Organisation Ihrer lückenlosen Weiterversorgung im Anschluss an Ihren Klinikaufenthalt zur Seite.
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Gesetzliche Regelung zum Entlassmanagement
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Im Sozialgesetzbuch V für Gesetzliche Krankenversicherungen ( 39 Abs. 1a SGB V) ist geregelt, dass Sie als Patient in der Klinik einen Anspruch auf ein strukturiertes Entlassmanagement haben. Das bedeutet, die Klinik ist grundsätzlich verpflichtet, Ihre Entlassung frühzeitig vorzubereiten, sofern Sie dies wünschen. Wir tun dies gerne für Sie!
Alle geplanten Maßnahmen im Rahmen des Entlassmanagements werden mit Ihnen abgestimmt. Auf Wunsch werden auch Ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Beratungen hinzugezogen und informiert.
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Leistungen des Entlassmanagements
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Gegen Ende Ihres Aufenthaltes prüfen wir, ob und welche medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Maßnahmen für Sie erforderlich sind. Diese leiten wir rechtzeitig vor Ihrer Entlassung in die Wege.
Je nach Ihrem Gesundheitszustand und Ihren persönlichen Gegebenheiten kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Anschlussversorgung nötig sein. Diese kann ambulant oder auch in einer weiteren stationären Einrichtung der Rehabilitation oder Pflege erfolgen. Auch können Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen nötig sein.
Im Rahmen des Entlassmanagements ist die Klinik St. Irmingard zuständig für
- Informationsvermittlung
- Beantragung und Organisation von ambulanter oder stationärer Weiterversorgung, auch therapeutisch
- Unterstützung bei Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten oder Selbsthilfegruppen
- Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse
Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder Ihre Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden.
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Warum brauchen wir eine Einwilligungserklärung?
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Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich sein, dass das Krankenhaus Kontakt zu Krankenkasse, Pflegekasse oder anderen Leistungserbringern aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln.
Dieser Schritt setzt jedoch Ihre schriftliche Einwilligung voraus.
Diese kann mittels der Einwilligungserklärung erfolgen, die wir Ihnen vor Ihrem Aufenthalt zukommen lassen. Durch Ihre Unterschrift erklären Sie Ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung, ebenso wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse sowie wiederum der damit verbundenen Datenübermittlung.
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Sie möchten kein Entlassmanagement in Anspruch nehmen?
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Wenn Sie kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen Sie uns einfach keine Einwilligung zum Entlassmanagement.
Wichtiger Hinweis: Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
Bitte beachten Sie, dass eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann!
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Was sollten Sie sonst noch wissen?
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- Die Wahl von Leistungserbringern oder Apotheken ist vollständig frei Ihnen überlassen
- Die Telefonnummer Ihres Ansprechpartners in der Klinik für weiterbehandelnde Leistungserbringer finden Sie auf Ihrem (vorläufigen) Entlassbrief
Für weitere Informationen rund um das Thema Entlassmanagement sprechen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen weiter und freuen uns auf Sie!
Klinik St. Irmingard GmbH
Fachklinik für Onkologie | Kardiologie | Psychosomatik | PsychotraumatologieTelefon +49 8051 607-0
info (at) st-irmingard.de
Haben Sie Fragen zur Psychosomatik?
Dann füllen Sie direkt unser Kontaktformular aus, oder rufen Sie bitte direkt die kompetenten Kolleginnen in unserem Sekretariat der Psychosomatik an:
Telefon: +49 8051 607-573
E-Mail: sek.psychosomatik (at) st-irmingard.de
Wir stehen Ihnen gerne für Anfragen zu Verfügung!