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Vorbereitung

Ihr Weg in die onkologische Reha

Auf dieser Seite beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um die Aufnahme in unserer Klinik für hämatologische und onkologische Rehabilitation.

Welche Art von Behandlungen werden in der Klinik für hämatologische und onkologische Rehabilitation St. Irmingard durchgeführt?

Wir führen Anschlussheilbehandlungen (AHB) und Rehabilitationsmaßnahmen (Reha) durch. Darunter versteht man ambulante und stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die sich direkt oder im engen zeitlichen Zusammenhang an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließen. Voraussetzung ist, dass bei Ihnen als Patient (bereits) Rehabilitationsfähigkeit vorliegt.

Ziel der AHB ist es, Ihre beeinträchtigten bzw. verlorengegangenen Funktionen und Fähigkeiten wieder herzustellen oder zu kompensieren. Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir daran, dass Sie den Belastungen und Erfordernissen des Alltags und des Berufslebens begegnen sowie am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Teilstationäre und ambulante Reha

Auf Wunsch können Sie das Reha-Programm auch ambulant wahrnehmen. Das heißt, Sie kommen morgens zu uns in die Klinik, nehmen an Ihren vorgesehenen Therapien teil und fahren abends nach Hause. Dies bietet sich besonders dann an, wenn Sie in der Region wohnen oder sich nicht über mehrere Wochen von Ihrem Zuhause oder Ihrer Familie trennen wollen oder können.

Bei der ambulanten Reha entfällt die Zuzahlung von 10 € pro Tag.

Der Antrag des Sozialdienstes auf eine ambulante Reha erfolgt entweder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder wird über uns eingeleitet.

Häufig gestellte Fragen zur Aufnahme

Welche Behandlungen werden in der Klinik St. Irmingard angeboten?

Wir führen Anschlussheilbehandlungen (AHB) und Rehabilitationsmaßnahmen (Reha) durch – als stationäre oder ambulante medizinische Rehabilitation, die direkt oder zeitnah an eine Krankenhausbehandlung anschließt. Voraussetzung ist, dass Sie rehabilitationsfähig sind.

Ziel der AHB ist es, beeinträchtigte oder verlorengegangene Funktionen und Fähigkeiten wiederherzustellen oder zu kompensieren, damit Sie wieder in den Alltag zurückfinden und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Wer stellt den Antrag für meine Reha und wer übernimmt die Kosten?

Unsere Klinik steht allen Patienten offen, die gesetzlich oder privat versichert sind. Die Kostenträger unterscheiden sich je nach Ihrer Versicherungsart. Es fällt eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag an.

Unsere Klinik steht gesetzlich und privat Versicherten offen. In der Regel stellt der Sozialdienst Ihres Akutkrankenhauses den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung, Ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung/Beihilfestelle. Es fällt üblicherweise eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag an.

Wie läuft die Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten?

Bei gesetzlich versicherten Patienten übernimmt generell die Deutsche Rentenversicherung die Kosten für die Anschlussrehabilitation bei/nach onkologischer Erkrankungen.

Die Anmeldung erfolgt in diesem Fall direkt über den Sozialdienst Ihres behandelnden Akutkrankenhauses und wird von uns an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet.

Wenn Sie keine Rentenversicherungsbeiträge geleistet haben, ist Ihre Krankenkasse Kostenträger und Sie benötigen vor der Aufnahme eine Kostenübernahmeerklärung

Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Beantragung zur Verfügung.

Telefon: 08051 607 -538
E-Mail: info(at)st-irmingard.de

Wie läuft die Kostenübernahme bei Privatversicherten?

Bei Privatversicherten beantragt der Sozialdienst des Akutkrankenhauses die Reha bei Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. der Beihilfestelle.

Haben Sie Rentenbeiträge zur Deutschen Rentenversicherung geleistet, kann der Antrag auch direkt dort gestellt werden (Anschlussgesundheitsmaßnahme, AGM).

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Muss ich direkt vom Akutkrankenhaus in die Reha wechseln?

Nein. Eine Reha in der Klinik St. Irmingard ist auch ohne unmittelbar vorausgegangenen Krankenhausaufenthalt möglich. Ihr behandelnder Arzt muss die Notwendigkeit befürworten und bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder Ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahme für die Rehabilitationsbehandlung beantragen. Das gilt ebenso für Privatpatienten.

Gibt es ein Angebot für Privatpatienten und Selbstzahler außerhalb der Reha?

Ja. Als Privatpatient oder Selbstzahler können Sie auch die hämatologisch-onkologische Privatambulanz von Chefarzt Dr. med. Alexander Esmaty nutzen. Dort erhalten Sie ambulante Untersuchung, Diagnostik, Behandlung sowie Vor- und Nachsorge bei hämatologisch-onkologischen Erkrankungen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Aufnahme in die Onkologie?

Dann füllen Sie direkt unser Kontaktformular aus, oder rufen Sie bitte direkt die kompetenten Kolleginnen in unserem Patienten-Service an:

Telefon +49 8051 607-538
E-Mail: info (at) st-irmingard.de

Unser qualifizierter Patientenservice steht Ihnen gerne für Ihre Anfragen zu Verfügung!