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Traumaambulanz

Institutsambulanz für komplexe Traumafolgestörungen

Eine stationäre Behandlung allein führt bei komplexen Traumafolgestörungen selten zum Ziel. Leider sind die benötigten ambulanten traumaspezifischen Therapieangebote jedoch nur eingeschränkt und nicht in ausreichender Zahl verfügbar.

Es ist uns ein Herzensanliegen, der Gruppe traumatisierter Menschen eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige ambulante Behandlung zu ermöglichen. Aus diesem Grund haben wir eine eigene Institutsambulanz für komplexe Traumafolgestörungen eröffnet. Mit ihr möchten wir dazu beitragen, die gravierende Versorgungslücke in diesem Bereich zu schließen.

Ein Schwerpunkt unserer Traumaambulanz besteht in der Betreuung nach dem stationären Aufenthalt, wenn eine multiprofessionelle Weiterbehandlung nötig ist, um die stationär erlangten Therapieergebnisse zu stabilisieren.

Wir bitten um Ihr Verständnis

Unsere Behandlungskapazitäten sind bereits erschöpft, sodass bereits eine Warteliste besteht. Somit können nicht alle Patienten, für die formal die Zugangsvoraussetzungen bestehen, aufgenommen werden. Um das regionale Versorgungsangebot in unseren Möglichkeiten zu verbessern, werden vorrangig Patienten mit einem Wohnort in der näheren Umgebung (Anreisezeit maximal 60 min) berücksichtigt.

Voraussetzungen

Derzeit kann eine Behandlung in der Traumaambulanz nur erfolgen, wenn parallel eine psychotherapeutische Behandlung bei einem niedergelassenen Kollegen sichergestellt ist.

Eine weitere Voraussetzung ist eine hohe Therapiemotivation. Die Patientinnen und Patienten der Traumaambulanz müssen über die Bereitschaft verfügen, in psychischen Krisensituationen Eigenverantwortung zu übernehmen. Patienten, die hierzu nicht bereit sind, können in unserer Ambulanz nicht behandelt werden. Hier sind wir sehr streng.

Behandlungsangebot

Es handelt sich immer um ein multiprofessionelles und berufsgruppenübergreifendes Angebot. Bausteine neben einer ärztlichen oder psychologischen Traumatherapie sind:

  • Skillstraining zum Krisenmanagement und zur Verbesserung der Emotionsregulation
  • Einübung in Achtsamkeit
  • Soziales Kompetenz-Training
  • Körper- oder Kunsttherapie
  • Sozialberatung

Wer kann in der Institutsambulanz behandelt werden?

Hier haben wir durch die gesetzlichen Vorgaben (§118, Abs. 3 SGB V)  „enge Manschetten“ und können nicht alle ambulant behandlungsbedürftige Traumatisierte aufnehmen.

Diagnostische Voraussetzungen:

  • Diagnose oder Verdachtsdiagnose einer Posttraumatischen Belastungsstörung F43.1 plus einer damit verbundenen somatischen Diagnose. Bei dieser zusätzlichen Diagnose sollte es sich um ein körperliches Leiden handeln, das in einer sich negativ auswirkenden Wechselwirkung mit dem psychischen Störungsbild steht. Der Zusammenhang kann weit gefasst sein. In vielen Fällen ist die Behandlung der körperlichen Erkrankung durch depressive Stimmungslagen mit sozialem Rückzug, durch unterschiedlichste Ängste oder Befürchtungen, mangelnde Selbstfürsorge oder Vermeidungsverhalten stark beeinträchtigt. Die somatische Diagnose ist in den gesetzlichen Vorgaben nicht genauer spezifiziert. Es kann sich um Störungsbilder aus jedem medizinischen Fachgebiet handeln, beispielsweise um einen schwer einstellbaren Diabetes mellitus, eine ausgeprägte Adipositas, einen Morbus Crohn, um rezidivierende Schmerzen bei einer orthopädischen oder neurologischen Grunderkrankung oder um den erschwerten Verlauf einer chronischen Hauterkrankung.
  • Bei Vorliegen einer dissoziativen Störung F44 oder einer somatoformen Störung F45 (z.B. einer chronischen Schmerzstörung F45.41) ist keine separate somatische Diagnose erforderlich.
  • Das Behandlungsangebot besteht für volljährige, gesetzlich versicherte Patienten. Ein Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Privaten Krankenversicherung und anderen Kostenträgern besteht derzeit nicht (kann aber u. U. im Einzelfall mit dem Kostenträger vereinbart werden). Eine Finanzierung über den Fonds Sexueller Missbrauch ist in Fällen ohne anderweitige Kostenübernahme zu diskutieren.

Opfer von Gewalttaten im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG)

Opfer von Gewalttaten im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) können nicht über unsere Institutsambulanz versorgt werden.
Für diese Personengruppe haben wir eine Traumaambulanz nach dem OEG für Erwachsene eingerichtet.
Nach dem OEG werden als  Betroffene von Gewalttaten gem. § 2 SGB XIV die unmittelbar Geschädigten,  deren Angehörige (Ehegatten, (Stief-, Pflege-) Kinder, Eltern),  deren Hinterbliebene (Witwen/r, Waisen, Eltern, Betreuungsunterhaltsberechtigte) und  deren Nahestehende (Geschwister und Personen, die mit Geschädigten eine eheähnliche Lebensgemeinschaft führen) angesehen.
Ziel ist es, den Eintritt einer psychischen Gesundheitsstörung oder deren Chronifizierung bei Betroffenen von Gewalttaten möglichst zu verhindern oder zu vermindern. Hierzu hat das  ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) in Zusammenarbeit mit psychiatrischen bzw. psychosomatischen Einrichtungen Traumaambulanzen wie unsere eingerichtet. Dort können Betroffene frühzeitig psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen, im Rahmen, derer die Behandlungsbedürftigkeit und erforderliche Akutmaßnahmen festgestellt und durchgeführt werden können.
Sollten Sie zur Gruppe der Betroffenen gehören und Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte per Mail an uns ( sekr.psychotraumatologie (at) st-irmingard.de). Weiter umfassende Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales. Dort kann auch ein entsprechender Antrag heruntergeladen werden.

Wer kann derzeit nicht in der Institutsambulanz behandelt werden?

  • Arbeits- oder Wegeunfallopfer. Diese Patientengruppe erhält Leistungen im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens der Gesetzlichen Unfallversicherung. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Berufsgenossenschaft.
  • Opfer von Gewalttaten im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) können nicht über unsere Institutsambulanz versorgt werden.
    Für diese Personengruppe haben wir eine Traumaambulanz nach dem OEG für Erwachsene eingerichtet.
    Nach dem OEG werden als  Betroffene von Gewalttaten gem. § 2 SGB XIV die unmittelbar Geschädigten,  deren Angehörige (Ehegatten, (Stief-, Pflege-) Kinder, Eltern),  deren Hinterbliebene (Witwen/r, Waisen, Eltern, Betreuungsunterhaltsberechtigte) und  deren Nahestehende (Geschwister und Personen, die mit Geschädigten eine eheähnliche Lebensgemeinschaft führen) angesehen.
    Ziel ist es, den Eintritt einer psychischen Gesundheitsstörung oder deren Chronifizierung bei Betroffenen von Gewalttaten möglichst zu verhindern oder zu vermindern. Hierzu hat das  ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) in Zusammenarbeit mit psychiatrischen bzw. psychosomatischen Einrichtungen Traumaambulanzen wie unsere eingerichtet. Dort können Betroffene frühzeitig psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen, im Rahmen, derer die Behandlungsbedürftigkeit und erforderliche Akutmaßnahmen festgestellt und durchgeführt werden können.
    Sollten Sie zur Gruppe der Betroffenen gehören und Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte per Mail an uns ( sekr.psychotraumatologie (at) st-irmingard.de). Weiter umfassende Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales. Dort kann auch ein entsprechender Antrag heruntergeladen werden.
  • Traumatisierte Geflüchtete (ohne Krankenkassenkarte) können derzeit ebenfalls nicht über die Institutsambulanz versorgt werden.​​​​​

Aufnahmeweg in unsere Institutsambulanz

Durch die strengen gesetzlichen Vorgaben für die Nutzung einer Institutsambulanz bei komplexen Traumafolgestörungen ist der Anmeldevorgang leider etwas komplizierter, als wir uns das wünschen. Lassen Sie sich bitte nicht entmutigen!

Die Inanspruchnahme der Ambulanz erfolgt per Überweisung. Diese kann ausschließlich durch die nachfolgend genannten Arztgruppen vorgenommen werden.

  • Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Facharzt für Psychiatrie
  • Ärztlicher Psychotherapeut

Erforderlich ist die Angabe der in dem obigen Punkt „Wer kann in der Institutsambulanz behandelt werden?“ genannten Diagnosen oder Verdachtsdiagnosen.

Eine Überweisung durch einen Psychologischen Psychotherapeuten ist nicht möglich.

Bitte füllen sie auch den folgenden Anmeldebogen sorgfältig aus und schicken sie diesen dann zurück an:

Klinik St. Irmingard GmbH
Sekretariat Psychotraumatologie
Osternacher Str. 103
83209 Prien am Chiemsee

 

Anmeldebogen als Download

Wichtige Informationen für Zuweiser

Speziell für die Zuweiser haben wir eine ausführlichere Beschreibung unserer Institutsambulanz und des Anmeldevorgangs verfasst. Wir empfehlen Ihnen, diese auszudrucken und Ihrem Arzt zur Unterstützung des Anmeldevorgangs zukommen zu lassen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Aufnahme in die Psychotraumatologie?

Dann füllen Sie direkt unser Kontaktformular aus, oder rufen Sie bitte direkt die kompetenten Kolleginnen in unserem Patienten-Service an:

Telefon: +49 8051 607-530
E-Mail: sekr.psychotraumatologie (at) st-irmingard.de

Unser qualifizierter Patientenservice steht Ihnen gerne für Ihre Anfragen zu Verfügung!