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Aufnahmevoraussetzungen

in der Klinik für Psychotraumatologie

Häufige Fragen & Antworten zur Aufnahme

Wer kann in der Klinik für Psychotraumatologie der Klinik St. Irmingard behandelt werden?

Unser Haus ist für die stationäre/ambulante Behandlung von gesetzlich und privat Versicherten sowie beihilfeberechtigten Patienten zugelassen. Die Behandlungskosten werden in der Regel von den jeweiligen Krankenkassen übernommen. Außerdem können wir nur volljährige Patienten berücksichtigen.

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur Kostenerstattung und zu möglichen Formalitäten.

Welche Behandlung wird angeboten?

Wir führen nur Krankenhausbehandlungen nach § 39 SGB V durch. Das bedeutet, dass wir eine spezialisierte Behandlung von Traumafolgestörungen anbieten.

Rehabilitationsmaßnahmen, Sanatoriumsbehandlungen sowie Kuraufenthalte sind in unserer Abteilung nicht möglich.

Mit welchen Wartezeiten muss ich für einen stationären Platz in der Traumastation rechnen?

Aufgrund der begrenzten Anzahl von 18 Betten auf unserer Traumastation und dem hohen Bedarf an spezialisierter Traumatherapie, bestehen leider lange Wartezeiten bis zu Aufnahme. Nach der Durchführung eines Vorgesprächs zur Abklärung der Aufnahmeindikation werden wir Ihnen die voraussichtliche Wartezeit nennen.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass aufgrund der sehr hohen Zahl an Anmeldungen die Wartezeit vom vollständigen Eingang der Anmeldung bis zur Aufnahme meist mindestens zwei bis drei Jahre beträgt.

In welchem Einzugsbereich werden Patienten aufgenommen?

Um noch längere Wartezeiten zu vermeiden, können wir leider nur Patientinnen und Patienten aufnehmen, deren Wohnsitz in einem Einzugsbereich von ca. 100 km um die Klinik St. Irmingard liegt (diese Regelung gilt nicht für Patientinnen und Patienten mit ärztlichen Wahlleistungen).

Welche Krankheitsbilder werden auf der Traumastation oder in unserer Ambulanz behandelt?

Wir behandeln Patienten mit Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) und andere Traumafolgestörungen. Als Folge von Traumatisierungen können sich sehr unterschiedliche Beschwerden entwickeln.

Nähere Informationen zu den behandelten Krankheitsbildern erhalten Sie hier.

Wer kann nicht in unserer Klinik für Psychotraumatologie behandelt werden?

Die Aufnahme bei uns ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, weshalb wir nicht jedem Betroffenen eine Behandlung ermöglichen können. Hierzu gehören Patientinnen und Patienten…

  • mit nicht kontrollierbarer Suizidalität oder schweren Selbstverletzungen
  • bei denen keine Bereitschaft zu aktiver Mitarbeit und zur Übernahme von Selbstverantwortung vorliegt
  • die ausgeprägte Schwierigkeiten mit der Einhaltung von Regeln und Grenzen haben
  • mit vorbestehenden Suchterkrankungen nur bei nachweislicher Abstinenzfähigkeit
  • mit Essstörungen (BMI kleiner als 17)
  • deren Symptomatik es nicht erlaubt, sich auf die Behandlung einzulassen (zum Beispiel schwere Negativsymptomatik, unveränderliches Misstrauen oder fehlende Krankheitseinsicht)
  • die traumatisierte Täterinnen und Täter mit gerichtlichen Auflagen für eine psychotherapeutische Behandlung sind

Haben Sie Fragen zu Ihrer Aufnahme in die Psychotraumatologie?

Dann füllen Sie direkt unser Kontaktformular aus, oder rufen Sie bitte direkt die kompetenten Kolleginnen in unserem Patienten-Service an:

Telefon: +49 8051 607-530
E-Mail: sekr.psychotraumatologie (at) st-irmingard.de

Unser qualifizierter Patientenservice steht Ihnen gerne für Ihre Anfragen zu Verfügung!