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Aufenthalt & Entlassung

Von Ihrer Ankunft bis zur Heimfahrt

Eine bevorstehende Reha ist häufig mit vielen Unsicherheiten und Fragen verbunden wie beispielsweise: Wohin muss ich mich am ersten Tag wenden? Was erwartet mich? Wie finde ich mich im Haus zurecht? Um diese vorab zu klären, haben wir den Ablauf eines exemplarischen Reha-Aufenthaltes für Sie zusammengefasst.

Ihre Ankunft in der Klinik St. Irmingard

Bei Ihrer Ankunft in der Klinik werden Sie an der Rezeption begrüßt. Sie erhalten Ihren Zimmerschlüssel und ggf. Parkausweis, Infos zur Nutzung von Telefon, Internet und TV, einen Lageplan, den Zeitplan für Ihren Aufnahmetag sowie Informationsmaterial zu unserem Veranstaltungs- und Freizeitprogramm.

Weiterweg auf unserer Station

Im Anschluss führt Ihr Weg von der Rezeption direkt auf unsere kardiologische Station im 2. Obergeschoss. Sollten Sie nicht in der Lage sein, selbst mit dem Aufzug zu fahren, werden Sie von einer Pflegekraft am Empfang abgeholt. Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die sitzend oder liegend transportiert werden, bringt unser Fahrdienst sicher auf die Station. Dort begrüßt Sie das Pflegeteam und Sie erhalten bereits Ihre Termine für die pflegerische und ärztliche Aufnahme – so kann Ihre kardiologische Rehabilitation gut strukturiert.

Aufnahme durch die Pflege

Die pflegerische Aufnahme findet am Aufnahmetag statt, meist im Patientenzimmer. Dabei besprechen wir alle relevanten Aspekte Ihres Aufenthaltes und versorgen Sie mit allen relevanten schriftlichen Unterlagen. Die Pflegekräfte führen zudem ein EKG durch, damit Sie dieses zu Ihrer ärztlichen Aufnahmeuntersuchung mitbringen können.

Sie benötigen Hilfsmittel?

Die Versorgung mit den benötigten Hilfsmitteln erfolgt umgehend im Anschluss an die pflegerische Aufnahme.

Haus- und Stationsführung

Bei einer Haus- und Stationsführung werden Sie mit den räumlichen Gegebenheiten vertraut gemacht.

Ärztliche Aufnahme

Sofern Sie vor 17 Uhr anreisen, findet die ärztliche Aufnahme ebenfalls am Aufnahmetag statt, nach Aufnahme durch die Pflege im Arztzimmer statt (bei Anreise nach 17 Uhr am Folgetag). Hierbei erfolgt eine umfangreiche medizinische und sozialmedizinische Anamnese. Ihr aktueller Medikamentenplan wird Überprüft. Gemeinsam mit dem Arzt/der Ärztin legen Sie Ihre individuellen Rehabilitationsziele sowie die Therapien fest. In aller Regel führen wir ebenfalls im Verlauf der ersten 48 Stunden die weiteren fachärztlichen diagnostischen Untersuchungen durch.

Ihren Therapieplan erhalten Sie kurz nach der ärztlichen Aufnahme in Ihrem Postfach, sodass Sie ohne Zeitverzug mit den Anwendungen beginnen können. Ihr Therapieplan richtet sich nach Ihren individuellen Gegebenheiten. Welche Theapiemethoden bei uns möglich sind, erfahren Sie auf der Seite „Behandlungsmethoden„. Unser ärztlich-therapeutische Team begleitet und beobachtet Ihren Therapieablauf und Ihre Fortschritte kontinuierlich und passt Ihren Therapieplan ggf. kurzfristig an.

Dauer Ihres Aufenthalts

Die reguläre Aufenthaltsdauer zur kardiologischen Rehabilitation beträgt 21 Tage. Sollten die mit Ihnen gemeinsam festgelegten Ziele in dieser Zeit nicht erreicht werden können oder liegen medizinische Gründe wie z. B. Wundheilungsstörungen oder auch psychische Faktoren vor, kann Ihre Reha je nach Bedarf und Fortschritt in Absprache mit den behandelnden Ärzten auf unserer Station um ein bis zwei Wochen verlängert werden.

Abschlussuntersuchung

Zum Ende Ihres Aufenthaltes führt Ihr behandelnder Arzt/Ihre behandelnde Ärztin an unserer Klinik eine Abschlussuntersuchung und ein Abschlussgespräch durch. Dabei werden gemeinsam mit Ihnen der Verlauf und die Erfolge Ihrer Rehabilitationsmaßnahme in Bezug auf die persönlichen und gemeinsam definierten Rehabilitationsziele betrachtet.

Das Allerwichtigste für Ihre dauerhafte Gesunderhaltung ist, dass Sie selbst am Ball bleiben und das Erlernte auch weiterhin umsetzen. Darum werden auch die weitergehende Planung, die notwendige Lebensstiländerung mit Tipps für den Alltag und Ihre persönlichen Ziele für die Zukunft besprochen. Sie erhalten ein individuelles Rezept für Bewegung und bei Bedarf außerdem die Empfehlung für Nachsorgeleistungen bzw. eine Verordnung für den Rehabilitationssport oder IRENA.

Entlassungsbrief

Vor Ihrer Abreise erhalten Sie einen vorläufigen Entlassungsbrief für Ihren Hausarzt sowie eine sozialmedizinische Beurteilung, die Ihre Arbeitsfähigkeit bei Entlassung, im bisherigen Beruf sowie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschreibt. Der Reha-Entlassungsbericht wird innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung versandt.

Entlassmanagement

Wir kümmern uns gern darum, dass Sie nach dem Ende Ihres Reha-Aufenthaltes lückenlos weiterversorgt werden. Daher planen wir rechtzeitig alle notwendigen Schritte, damit Ihre medizinische und pflegerische Versorgung nahtlos weiterläuft – zum Beispiel, wenn Wunden noch nicht vollständig verheilt sind oder eine zusätzliche Sauerstoffgabe erforderlich ist.
Weitere interessante Informationen zum Entlassmanagement finden Sie auf der Seite „Sozialberatung„.

Häufig gestellte Fragen zum Entlassmanagement

Wie ist die gesetzliche Regelung zum Entlassmanagement?

Im Sozialgesetzbuch V für Gesetzliche Krankenversicherungen (§ 39 Abs. 1a SGB V) ist geregelt, dass Sie als Patient in der Klinik einen Anspruch auf ein strukturiertes Entlassmanagement haben. Das bedeutet, die Klinik ist grundsätzlich verpflichtet, Ihre Entlassung frühzeitig vorzubereiten, sofern Sie dies wünschen. Wir tun dies gerne für Sie!

Alle geplanten Maßnahmen im Rahmen des Entlassmanagements werden mit Ihnen abgestimmt. Auf Wunsch werden auch Ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Beratungen hinzugezogen und informiert.

Welche Leistungen umfasst das Entlassmanagement?

Gegen Ende Ihres Aufenthaltes prüfen wir, ob und welche medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Maßnahmen für Sie erforderlich sind. Diese leiten wir rechtzeitig vor Ihrer Entlassung in die Wege.

Je nach Ihrem Gesundheitszustand und Ihren persönlichen Gegebenheiten kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Anschlussversorgung nötig sein. Diese kann ambulant oder auch in einer weiteren stationären Einrichtung der Rehabilitation oder Pflege erfolgen. Auch können Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen nötig sein.

Im Rahmen des Entlassmanagements ist die Klinik St. Irmingard zuständig für

  • Informationsvermittlung
  • Beantragung und Organisation von ambulanter oder stationärer Weiterversorgung, auch therapeutisch
  • Unterstützung bei Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten oder Selbsthilfegruppen
  • Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse

Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder Ihre Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden.

Warum benötigt die Klinik eine Einwilligungserklärung?

Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich sein, dass das Krankenhaus Kontakt zu Krankenkassen, Pflegekassen oder anderen Leistungserbringern aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln.

Dieser Schritt setzt jedoch Ihre schriftliche Einwilligung voraus.

Diese kann mittels der Einwilligungserklärung erfolgen, die wir Ihnen vor Ihrem Aufenthalt zukommen lassen. Durch Ihre Unterschrift erklären Sie Ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung, ebenso wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse sowie wiederum der damit verbundenen Datenübermittlung.

Was passiert, wenn ich kein Entlassmanagement in Anspruch nehmen möchte?

Wenn Sie kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen Sie uns einfach keine Einwilligung zum Entlassmanagement.

Wichtiger Hinweis: Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Bitte beachten Sie, dass eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann!

Welche Informationen sind sonst noch wichtig?

  • Die Wahl von Leistungserbringern oder Apotheken ist vollständig frei Ihnen überlassen
  • Die Telefonnummer Ihres Ansprechpartners in der Klinik für weiterbehandelnde Leistungserbringer finden Sie auf Ihrem (vorläufigen) Entlassbrief

Für weitere Informationen rund um das Thema Entlassmanagement sprechen Sie uns gerne an – unsere Sozialberatung hilft Ihnen gerne weiter.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Aufnahme in die Kardiologie?

Dann füllen Sie direkt unser Kontaktformular aus, oder rufen Sie bitte direkt die kompetenten Kolleginnen in unserem Patienten-Service an:

Telefon +49 8051 607-538
E-Mail: info (at) st-irmingard.de

Unser qualifizierter Patientenservice steht Ihnen gerne für Ihre Anfragen zu Verfügung!